Tach auch,

natürlich sind die Hartz IV-Klagen vor den Sozialgerichten eigentlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man einmal die Zahl der Betroffenen, die der Klagen gegenüberstellt. Schnell ist ein Beratunghilfeschein besorgt, wenn man die Gebühr aufbringen kann. Doch hilft der Anwalt wirklich?

Es ist schon oft vorgekommen, dass von Hartz IV Betroffene in Selbsthilfe-Foren gestürmt sind und davon berichteten, dass ein Rechtsanwalt etwas verschlampt hatte, vom Gang vor das Sozialgericht abgeraten hat oder aber von vorn herein ein Mandat ablehnte, wenn es um Hartz IV ging, obwohl die Aussicht auf Erfolg durchaus gegeben war.

Dabei ist die Reaktion der Anwälte teils verständlich. Es ist vorgekommen, dass Anwälte, die sich auf Hartz IV spezialisierten, von den ARGEn und Jobcentern förmlich ausgehungert wurden. Nach ergangenem Kostenbescheid durch das Gericht zu einem Hartz IV-Verfahren bekommen die ARGEn dann Kosten aufgebürdet, wenn sie verloren haben. Doch oftmals verzögern sie ganz bewusst die Zahlung, indem Widersprüche gegen die Kostenbescheide gestellt werden. Die Bearbeitung dieser Widersprüche zu den Kostenbescheiden der Sozialgerichte liegen dann wegen der langen Bearbeitungszeit erstmal auf Eis. Wegen der gestiegenen Klagen bei Hartz IV-Problemen sind die Gerichte sowieso schon überfordert und schon bekommt ein Rechtsanwalt seine Kosten nicht oder viel zu spät erstattet.

Für Hamburg gab es das bekannte Hartz IV-Forum “Arge Zeiten”. Angeblich wurde es zuletzt von einer Rechtsanwältin geführt, die unter anderem unter den beschriebenen Praktiken der Hamburger ARGE zu leiden hatte. Zudem hatte die Anwältin wohl auch gesundheitliche Probleme. Der auf Hartz IV spezialisierten Anwältin hatte die Verzögerungstaktik der ARGE wohl so zugesetzt, dass sie letztendlich sämtliche Mandate abgab und auch das Forum aus dem Internet nahm. Oder war die Rechtsanwältin gar der ARGE ein Dorn im Auge? Man kann sich seinen Teil denken!

Auch berichten Anwälte, dass sie teils bis zu 70 Prozent der Beratungshilfehonorare rückwirkend bis 2005 zurückzahlen müssen. Angeblich sind die Rechtsmittel dagegen ausgeschöpft und den Anwälten drohen dann sogar Pfändungen, wenn sie nicht zurückzahlen können.

Nicht jeder Anwalt schwimmt in Geld und wer nicht seine Tätigkeitsfelder etwas breiter anlegt, der kann sich selbst schnell zu den Armen zählen. Schließlich will die Miete für ein halbwegs repräsentatives Büro und die Schreibkraft auch bezahlt sein. Das es Anwälte da teils sogar abschreckt Fälle anzunehmen oder sie sich nicht so auf einen Hartz IV-Fall konzentrieren, selbst wenn gute Aussichten bestehen, einen Fall zu gewinnen, ist da wohl nachvollziehbar. So lassen die ARGEn genauso gerne eben Hartz IV-Anwälte verhungern, wie sie teils mit den Betroffenen umgehen. Natürlich kommt auch hierbei die Last der ARGEn Kosten einzusparen, voll zum Ausdruck und bei zunehmender Verschuldung der Kommunen wächst auch der Druck auf die ARGEn, Kosten einzusparen, auf Teufel komm raus! Zudem dürfte es auch für einen Anwalt zusätzliche Kosten aufwerfen, wenn die ARGEn gegen Kostenbescheide aus rein taktischen Gründen in Widerspruch gehen.

Wohl dem, der als von Hartz IV Betroffener über einen Internetanschluss verfügt und sich Hilfe zur Selbsthilfe in den Hartz IV-Foren holen kann oder eine unabhängige Beratungsstelle ist an seinem Wohnort zu finden, die gute Arbeit leistet. Denn nicht jeder ist ein Formulierungskünstler, der seine Klageschrift selbst verfassen kann und es sei an die Richterin erinnert, die von haarsträubenden Klageschriften, teils in unleserlicher Handschrift berichten konnte.

Schönen Tach noch…

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